Verkehrssicherungspflicht im Winter: Was Eigentümer und Betreiber wissen müssen

Rutscht jemand auf Ihrem Parkplatz aus, haften Sie – es sei denn, Sie haben geräumt, gestreut und dokumentiert. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Vereister Gehweg vor Gewerbeeingang mit Streugut

Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich der Eigentümer. Kommunen in NRW übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger, Eigentümer geben sie oft an Mieter oder Betreiber weiter. Entscheidend: Die Übertragung muss schriftlich erfolgen, und der Übertragende bleibt in der Kontrollpflicht.

Wann und wie muss geräumt werden?

  • Werktags in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr – Details regelt die Ortssatzung.
  • Gehwege in ausreichender Breite, Zugänge, Parkplätze und Eingänge.
  • Bei anhaltendem Schneefall mehrfach; bei Glätte sofort streuen.
  • Streumittel: abstumpfende Mittel bevorzugen, Salz nur wo erlaubt.

Warum sich ein beauftragter Winterdienst lohnt

Ein professioneller Winterdienst übernimmt die übertragene Verkehrssicherungspflicht, überwacht das Wetter, räumt vor Betriebsbeginn und dokumentiert jeden Einsatz. Diese Dokumentation ist im Streitfall Ihr wichtigster Nachweis. AWA übernimmt Winterdienst für Gewerbe und Wohnanlagen deutschlandweit – gern im Ganzjahresvertrag mit Grünpflege.

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