Wann ist ein Sicherheitskonzept erforderlich?
Die Sonderbauverordnung NRW verlangt für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besuchern ein Sicherheitskonzept; viele Kommunen fordern es bereits ab einigen hundert Gästen, bei Alkoholausschank oder besonderen Risiken. Fragen Sie früh beim Ordnungsamt nach.
Was gehört hinein?
- Beschreibung der Veranstaltung, Besucherzahl, Zeiten, Flächen
- Gefährdungsanalyse und Schutzziele
- Ordnerdienst: Stärke, Positionen, Qualifikation, Kommunikation
- Einlass- und Zutrittskonzept, Jugendschutz, verbotene Gegenstände
- Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze, Räumungskonzept
- Sanitätsdienst, Brandschutz, Verkehrs- und Parkraumkonzept
- Alarmierungs- und Meldewege, Ansprechpartner
Abstimmung mit den Behörden
Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst prüfen das Konzept und formulieren Auflagen. Wer erfahren ist, spart hier Zeit: AWA erstellt Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen deutschlandweit, stimmt sie mit den Behörden ab und stellt den Ordnerdienst.
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