Wer braucht die Sachkundeprüfung?
Wer im Bewachungsgewerbe bestimmte Tätigkeiten ausübt – Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben, Einlasskontrollen in Diskotheken, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder leitende Funktionen – muss die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung bei der IHK bestehen. Für andere Tätigkeiten genügt die Unterrichtung, in der Praxis setzen seriöse Sicherheitsdienste wie AWA jedoch grundsätzlich auf die Sachkunde.
Inhalte und Ablauf
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz
- Bürgerliches Recht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
- Unfallverhütung, Umgang mit Menschen, Deeskalation
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple Choice) und einer mündlichen Prüfung. Die IHK Nord Westfalen bietet regelmäßige Termine – auch für Bewerber aus ganz Deutschland.
Vorbereitung und Einstieg bei AWA
Wir bereiten Quereinsteiger in Vorbereitungskursen auf die Prüfung vor und übernehmen bei Anstellung die Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung folgt die Eintragung ins Bewacherregister und die Einarbeitung im Objekt. Wer weiter will, kann sich zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit weiterqualifizieren.
Passende Leistungen von AWA
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