Die Vorgaben der ASR A2.2
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 verlangt, dass Arbeitgeber eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden. Als Richtwert gelten fünf Prozent der Belegschaft – bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb, Publikumsverkehr oder großen Gebäuden entsprechend mehr. Abwesenheiten durch Urlaub und Krankheit sind einzuplanen.
Inhalte der Ausbildung
- Grundzüge des Brandschutzes, Brandklassen, Löschmittel
- Betriebliche Brandschutzorganisation, Alarmierung
- Verhalten im Brandfall, Unterstützung der Räumung
- Praktische Löschübung mit Feuerlöschtrainer
Die Ausbildung dauert etwa drei bis vier Stunden und sollte alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.
Ausbildung durch AWA
Wir schulen Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb – deutschlandweit – inklusive Bescheinigungen für Ihre Dokumentation. Wenn Sie keine eigenen Brandschutzhelfer stellen können, übernehmen unsere Sicherheitskräfte diese Funktion im Rahmen des Werkschutzes.
Passende Leistungen von AWA
Sie möchten wissen, was das für Ihr Unternehmen bedeutet? Wir beraten Sie kostenlos – deutschlandweit.




